Wer mit dem Auto größere Anhänger ziehen möchte – etwa für den Urlaub, den Umzug oder den Pferdetransport – braucht unter Umständen eine Erweiterung des Führerscheins. Die Schlüsselzahl B96 und die Klasse BE regeln genau das. B96 reicht für mittelschwere Gespanne, während BE das Fahren mit Anhängern bis zu 3,5 Tonnen erlaubt. Welche Variante nötig ist, hängt vom Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination ab. Beide Erweiterungen lassen sich mit überschaubarem Aufwand erwerben und bieten mehr Flexibilität im Alltag oder Beruf.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber bei der Fahrerlaubnisklasse B96 auf eine klassische Fahrprüfung verzichtet. Stattdessen handelt es sich um eine Fahrerschulung, die aus insgesamt sieben Stunden besteht – aufgeteilt in Theorie, Übungen und Fahren im Realverkehr. Wer die Schulung erfolgreich absolviert, erhält eine Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt. Dort wird dann die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen – ganz ohne Prüfung und ohne vorherige Beantragung.
Anders sieht es bei der Klasse BE aus: Hier ist wie bisher ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Eine theoretische Ausbildung oder Prüfung ist nicht vorgesehen, allerdings sind fünf sogenannte „besondere Ausbildungsfahrten“ Pflicht – darunter Fahrten auf der Landstraße, der Autobahn und bei Dunkelheit. Auch das An- und Abkuppeln sowie sicheres Rangieren mit dem Anhänger sind Teil der praktischen Ausbildung. Abschließend findet eine praktische Prüfung statt.
Welche der beiden Erweiterungen sinnvoll ist, hängt vom individuellen Bedarf ab. B96 ist deutlich einfacher und schneller zu erwerben, bietet jedoch im Vergleich zur Klasse BE eingeschränkte Möglichkeiten. Wer also regelmäßig mit schweren Anhängern unterwegs sein möchte, sollte über den Erwerb der Klasse BE nachdenken.
Beide Anhängerklassen können auch im Rahmen des Begleiteten Fahrens mit 17 erworben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zunächst die Ausbildung zur Klasse B abgeschlossen ist – denn ohne diese Grundklasse ist kein Erwerb von B96 oder BE möglich. Der Antrag für die Klasse BE kann aber problemlos gemeinsam mit dem der Klasse B gestellt werden.
Zugfahrzeug der Klasse B (max 3,5t)
Anhänger bis 750 kg ( Zug = 4,25 t ) oder Anhänger schwerer als 750 kg, dann darf die zGM des Zuges 3,5 t nicht überschreiten.
Zugfahrzeug der Klasse B (max 3,5t)
Anhänger über 750 kg, zGM des Zuges mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 4,25 t
Zugfahrzeug der Klasse B (max 3,5t)
Anhänger über 750 kg und zGM des Zuges über 4,25 t ( Anhänger max 3,5 t )