Früher starten, sicherer Fahren

Begleitetes Fahren mit 17

Erste Fahrpraxis unter Aufsicht sammeln

BF17

Mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) können Jugendliche in Deutschland schon ein Jahr früher als sonst ans Steuer – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Ziel ist, erste Fahrpraxis unter Aufsicht zu sammeln, um sicherer und routinierter in den Straßenverkehr zu starten. Wer sich dafür entscheidet, kann also schon mit 17 den Führerschein machen und erste Erfahrungen im echten Straßenverkehr sammeln – mit deutlich weniger Risiko.

Hierbei muss bei der Führerscheinstelle ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich, Ablauf und Inhalt der Ausbildung wie beim regulären Führerschein ab 18.

Aushändigung der Prüfbescheinigung oder der vorläufigen Fahrerlaubnis.
Beginn des Begleiteten Fahrens.
Beginn der Probezeit von 2 Jahren.

Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer !!
Die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind mitzuführen
Es darf nur mit zugelassener Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands und Österreichs
Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson), so z.B. das Mitführen aller Papiere und der Promillegrenzen. Fahrer 0,0 Promill, Begleiter max. 0,5 Promill

Die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung erlischt 3 Monate nach dem 18. Geburtstag.
Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt:
Widerruf der Fahrerlaubnis
50 € Bußgeld
1 Punkt-Eintrag im VZR
Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.

Der richtige Führerschein kann nach dem 18. Geburtstag beim Straßenverkehrsamt abgeholt werden.
In Düsseldorf wird der Kartenführerschein ca. 14 Tage nach dem 18. Geburtstag per Post zugeschickt. Solange darf mit der BF17 Bescheinigung, auch ohne Begleiter, weitergefahren werden. Dies gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Der Führerschein muss mitgeführt werden
Die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
Sie sind nicht „Ausbilder“ oder „Hilfsfahrlehrer“ sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
Sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
Sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise

Sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
Sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
Sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
Sie vermitteln Sicherheit