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Bus und Zugmaschinen

Klassen D1, D1E, D, DE, T, L

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

· Voraussetzung: mind. 21 Jahre alt
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Bei Fahrerlaubnisklasse D1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

· Voraussetzung: mind. 21 Jahre alt
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse D1
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE

Fahrerlaubnisklasse D umfasst Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

· Voraussetzungen: mind. 24 Jahre alt
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse B
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: D1

Hierunter fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

· Voraussetzung: mind. 24 Jahre alt
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse D
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, D1E

Fahrerlaubnisklasse T beinhaltet alle Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

· Voraussetzungen: mind. 16 Jahre alt bei 40 km/h und 18 Jahre alt bei 60 km/h (jeweils bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: L, AM

Hierunter fallen alle Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
· Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt

Fahrerqualifizierungsnachweis

Für die Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE ist zusätzlich zum Führerschein seit Mai 2021 der Fahrerqualifizierungsausweis erforderlich. Dieser dient als Nachweis für die Berufskraftfahrerqualifikation und gibt Auskunft über die Gültigkeit und das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95.