Zur Fahrerlaubnisklasse C1 zählen Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
· Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse B
Bei Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden,
· die aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, oder
· der Fahrerlaubnisklasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ehemals Klasse BE) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
· Voraussetzungen: mind. 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse C1
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
· Voraussetzung: mind. 21 Jahre alt
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse B
· Voraussetzungen: mind. 21 Jahre alt
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse C
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.