Die klassischen Auto-Führerscheinklassen

Pkw-Führerschein

Klassen B, BF17, B96, BE

Die Führerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (letzteres ehemals Klasse BE). In dieser Klasse ist auch das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird, erlaubt.

· Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und L

Beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse. Es umfasst jedoch ebenfalls alle unter Klasse B aufgeführten Anforderungen. Bei bestandener Führerscheinprüfung erhält man eine Prüfbescheinigung, die gemeinsam mit dem Personalausweis gültig ist. Mit dem 18. Geburtstag ist das Fahren ohne Begleitung erlaubt und die Bescheinigung kann in den EU-Führerschein umgewandelt werden.

Auch bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine zusätzliche Bemerkung, die in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird. Die Schlüsselzahl kann zusätzlich im Rahmen zur Prüfung der Klasse B erworben werden. Erfolgreiche Absolventen dürfen dann:

Zugfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg fahren. Darunter fallen auch die meisten Wohnwagen oder Caravan-Gespanne. Zudem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

· Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Darunter fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750kg und nicht mehr als 3.500kg bestehen.

· Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“),
· bereits im Besitz der Führerscheinklasse B

Gut zu wissen

Alle Führerscheine, welche nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben auf der Führerscheinrückseite die Fahrerlaubnisklasse B1 eingetragen. Sie berechtigt zum Führen eines vierrädrigen Kraftfahrzeugs mit max. 15 kW und max. 80 km/h. Begründung: Die Führerscheinklasse B1 wurde in Deutschland nicht eigenständig eingeführt und deshalb ist zur Nutzung/ Führung der entsprechenden Fahrzeuge die Klasse B zu erwerben. Die EU-Reform für einen einheitlichen Führerschein ist für das Entstehen dieser Klasse verantwortlich und findet hauptsächlich in den Ländern Italien und Frankreich ihre Verwendung (Erwerb je nach Land mit 16 oder 18 Jahren).