Motorrad, Roller, Trike oder Quad

Zweiräder aller Art

Klassen AM, A1, A2, A

Darunter fallen Räder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h erzielen und mit einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren ausgestattet sind (z.B. Mofa oder Mokick). Gleiches gilt für entsprechende Fahrzeuge mit Beiwagen. In diese Klasse fallen zudem auch alle Fahrräder mit Hilfsmotoren mit den oben genannten Anforderungen. Demnach müssen bspw. auch alle E-Biker eine allgemeine Fahrerlaubnis haben oder mindestens die erfolgreiche Mofa-Prüfung nachweisen können.

· Voraussetzung: mind. 15 Jahre alt
· wurde die Klasse AM mit 15 Jahren erworben, gilt diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Das Fahren im Ausland ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet. 

Hierzu zählen zum einen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und zum anderen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

· Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM

Klasse A2 umfasst Krafträder mit und ohne Beiwagen, deren Motorleistung, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, nicht mehr als 35 kW beträgt und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2kW/kg nicht übersteigt.

· Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1

Dazu gehören alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

· Voraussetzung Krafträder: mind. 24 Jahre alt oder 20 Jahre, wer mindestens seit 2 Jahren Klasse A2 besitzt
· Voraussetzung dreirädrige Krafträder: mind. 21 Jahre alt
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1, A2