· Voraussetzung: mind. 15 Jahre alt
· wurde die Klasse AM mit 15 Jahren erworben, gilt diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland. Das Fahren im Ausland ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestattet.
· Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM
· Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1
Dazu gehören alle Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
· Voraussetzung Krafträder: mind. 24 Jahre alt oder 20 Jahre, wer mindestens seit 2 Jahren Klasse A2 besitzt
· Voraussetzung dreirädrige Krafträder: mind. 21 Jahre alt
· Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM und A1, A2